Änderung der Suchtgiftverordnung (2009) – Einheitliche Ministerbezeichnung & neue Substitutionsregeln
Verordnung vom 23.12.2009Zusammenfassung
Die 485. Verordnung von 2009 ändert die Suchtgiftverordnung: Ministerbezeichnungen werden vereinheitlicht, neue Regeln für Notfallverschreibungen und Substitutionsbehandlung werden eingeführt, ein Qualitäts‑Ausschuss wird geschaffen und kleinere Änderungen im Anhang vorgenommen.Bundesministerium für Gesundheit12/23/2009XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Alle Verweise auf das „Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ bzw. die damalige Ministerin werden einheitlich zu „Bundesminister für Gesundheit“ geändert.
- In Notfällen darf ein Suchtgift ohne die übliche Vignette verschrieben werden; die Verschreibung muss mit dem Vermerk „Notfall“ gekennzeichnet und innerhalb eines Werktages an den zuständigen Amtsarzt übermittelt werden.
- Bei Patienten unter 20 Jahren muss der behandelnde Arzt die Meinung eines Facharztes für Kinder‑ und Jugendpsychiatrie einholen, bevor ein Substitutionsmittel verordnet wird.
- Für Patienten unter 18 Jahren ist die Einholung eines Facharztes zwingend, und Morphin‑Retardpräparate dürfen nur verordnet werden, wenn keine andere sichere Versorgungsform möglich ist.
Dokumente (PDFs)
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