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Qualifikation und Weiterbildung für Substitutionsbehandlung (2009)
Verordnung vom 23.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Weiterbildungsverordnung für die orale Substitution, indem sie ein zweistufiges Qualifikationssystem für Ärzt*innen einführt und festlegt, dass Amtsärzte nur nach Abschluss eines Basismoduls oder gleichwertiger Weiterbildung Substitutionsbehandlungen kontrollieren dürfen.
Bundesministerium für Gesundheit12/23/2009XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Berufliche Qualifikation

Schwerpunkte

  • Ein zweistufiges Qualifikationssystem wird eingeführt: umfassende Qualifikation für die komplette Substitutionsbehandlung und eingeschränkte Qualifikation nur für die Weiterbehandlung bereits behandlungsfähiger Patient*innen.
  • Amtsärzt*innen dürfen die Substitutionsbehandlung nur kontrollieren, wenn sie das Basismodul oder eine gleichwertige Fortbildung abgeschlossen haben.
  • In Ausnahmefällen kann ein nicht qualifizierter Amtsarzt für maximal sechs Monate unter Aufsicht eingesetzt werden.
  • Qualifikation erfordert ein ärztliches Grundrecht, Abschluss des Basismoduls, Eintragung in die nicht‑öffentliche Liste und regelmäßige vertiefende Weiterbildung.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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