Zusammenfassung
Die ACGV‑Novelle 2009 ergänzt das Austro‑Control‑Gesetz um einen neuen Absatz und legt ab dem 1. Januar 2010 ein detailliertes Gebührenverzeichnis für Pilotenlizenzen, Flugzeugregistrierungen, Betreibergenehmigungen und Sondergenehmigungen fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/23/2009XXIV
Verkehr
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Gesetzgeber ergänzt § 6 um Absatz 7 und führt damit einen neuen Gebührenkatalog ein, der für alle zivil‑luftfahrtbezogenen Leistungen gilt.
- Für Pilotenlizenzen werden feste Gebühren festgelegt (z. B. PPL = 180 €, CPL = 225 €, ATPL = 630 €), die seit dem 1. Januar 2010 zu zahlen sind.
- Die Registrierung von Luftfahrzeugen wird mit Gebühren zwischen 90 € (bis 1.200 kg) und 2.500 € (über 20.000 kg) belegt.
- Für die Erteilung und Verlängerung von Air‑Operator‑Certificates (AOC) werden Gebühren von 1.500 € bis 35.000 € je nach Flugzeugklasse erhoben.
Dokumente (PDFs)
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