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Direktzahlungs‑Verordnung 2009 – Regeln für Agrarsubventionen
Verordnung vom 28.12.2009

Zusammenfassung

Die Direktzahlungs‑Verordnung von 2009 regelt, wie landwirtschaftliche Betriebe Direktzahlungen im Rahmen der EU‑Agrarpolitik erhalten, definiert Antragsfristen, Zuständigkeiten und Sonderregelungen für Mutter‑ und Milchkuhprämien.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/28/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt den Anwendungsbereich für Direktzahlungen fest und verweist auf die EU‑Verordnungen, die die gemeinsamen Regeln für die Agrarpolitik bestimmen.
  • Die Marktordnungsstelle AMA ist für die Vollziehung zuständig; Anträge müssen bei der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer eingereicht werden.
  • Der Stichtag für die Nutzung beihilfefähiger Flächen ist der 9. Juni des jeweiligen Antragsjahres.
  • Die Verordnung trat am 1. Januar 2010 in Kraft und ersetzte die frühere Einheitliche‑Betriebsprämien‑Verordnung von 2007 sowie die GAP‑Beihilfen‑Verordnung von 2008.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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