Zusammenfassung
Die Direktzahlungs‑Verordnung von 2009 regelt, wie landwirtschaftliche Betriebe Direktzahlungen im Rahmen der EU‑Agrarpolitik erhalten, definiert Antragsfristen, Zuständigkeiten und Sonderregelungen für Mutter‑ und Milchkuhprämien.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/28/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Anwendungsbereich für Direktzahlungen fest und verweist auf die EU‑Verordnungen, die die gemeinsamen Regeln für die Agrarpolitik bestimmen.
- Die Marktordnungsstelle AMA ist für die Vollziehung zuständig; Anträge müssen bei der örtlich zuständigen Landwirtschaftskammer eingereicht werden.
- Der Stichtag für die Nutzung beihilfefähiger Flächen ist der 9. Juni des jeweiligen Antragsjahres.
- Die Verordnung trat am 1. Januar 2010 in Kraft und ersetzte die frühere Einheitliche‑Betriebsprämien‑Verordnung von 2007 sowie die GAP‑Beihilfen‑Verordnung von 2008.
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