Änderung der Passgesetz‑Durchführungsverordnung – Einführung von Papillarlinien‑Erfassung
Verordnung vom 20.03.2009Zusammenfassung
Die Verordnung 79/2009 ergänzt die Passgesetz‑Durchführungsverordnung um neue Regeln zur Erfassung von Fingerabdrücken bei Passanträgen, verbietet Künstlernamen im Pass und legt den Inkrafttretenszeitpunkt auf den 30. März 2009 fest.Bundesministerium für Inneres3/20/2009XXIV
Ausweis
Schwerpunkte
In Kraft ab 30.03.2009
- Ein neuer Paragraph § 4a wird eingeführt, der die Erfassung von Papillarlinien (Fingerabdrücken) bei allen Passanträgen regelt.
- Die Regelungen legen fest, welche Finger zu erfassen sind, welche Ausweichfinger verwendet werden dürfen und unter welchen Bedingungen eine Ausnahme von der Erfassung möglich ist.
- In § 6 Abs. 2 wird festgeschrieben, dass die Eintragung von Künstlernamen in Reisepässen nicht zulässig ist.
- Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelungen wird auf den 30. März 2009 festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.