Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 regelt die verpflichtende Grundausbildung aller Bediensteten im Bundesministerium für Gesundheit, legt Ziele, Aufbau, Prüfungen und Verantwortlichkeiten fest.Bundesministerium für Gesundheit3/23/2009XXIV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass alle Bediensteten im Gesundheitsministerium, die nach VBG oder BDG zur Grundausbildung verpflichtet sind, diese Ausbildung absolvieren müssen.
- Die Ziele der Grundausbildung sind die Vermittlung von fachlichen Kenntnissen, das Kennenlernen des Ressortbereichs und ein Überblick über staatliche Institutionen sowie die EU.
- Ein Ausbildungsleiter bzw. eine Ausbildungsleiterin wird benannt und ist verpflichtet, für jede/n Auszubildende/n einen individuellen Ausbildungsplan zu erstellen, der alle Module, Dauer und Prüfungsmodalitäten enthält.
- Die Grundausbildung besteht aus fünf Bausteinen: Erstorientierung, Einführungsveranstaltung, allgemeine theoretische Ausbildung, ressortspezifische theoretische Ausbildung und praktischer Einsatz, wobei mindestens fünf Monate Praxis und zwei Monate Rotationsarbeit vorgeschrieben sind.
Dokumente (PDFs)
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