Änderung der wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der Traun (2009)
Verordnung vom 30.03.2009Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 aktualisiert die wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für die Traun und legt fest, welche Flussabschnitte für die Wasserkraftnutzung gelten und welche ausgenommen sind.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/30/2009XXIV
Umwelt
Energie
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert das Wasserdarbieten der Traun von ihrem Austritt aus dem Traunsee bis Flusskilometer 8,5 (oberhalb des Kleinmünchner Wehres).
- Die Abschnitte 38,5‑44,0 km (Saag) und 51,0‑53,5 km (Stadl‑Paura) sind vom Wasserdarbieten ausgenommen.
- Die Regelung berücksichtigt bestehende Rechte, die Notwendigkeit der Abwasserbeseitigung und den Schutz des Grundwassers in der Welser Heide.
- Ziel ist die Einrichtung einer möglichst geschlossenen, nach einem einheitlichen wasser- und energiewirtschaftlichen Betriebsplan arbeitenden Kette von Wasserkraftwerken.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.