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Änderung der NAG‑Durchführungsverordnung (2009)
Verordnung vom 01.04.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 ändert die Durchführungsverordnung zum Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz: Sie verweist auf § 69a NAG, ergänzt „oder Patenschaftserklärung“ bei Haftungserklärungen und legt das Inkrafttreten der Änderungen mit Kundmachung fest.
Bundesministerium für Inneres4/1/2009XXIV
ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.04.2009
  • Der Verweis in § 2 Abs. 2 Z 11 wird geändert, sodass er nun auf den neuen Paragraphen 69a NAG verweist.
  • In § 7 Abs. 1 Z 7 wird nach dem Wort „Haftungserklärung“ die Formulierung „oder Patenschaftserklärung“ eingefügt.
  • Ein neuer Absatz 3 wird zu § 13 hinzugefügt, der festlegt, dass die Änderungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung wirksam werden.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Inneres
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