Zusammenfassung
Die 101. Verordnung von 2010 legt für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t zeitlich begrenzte Fahrverbote auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen fest. Es gibt zahlreiche Ausnahmen für lebensnotwendige Güter, Notdienste und militärische Transporte.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/29/2010XXIV
Verkehr
Schwerpunkte
- Verbot für LKWs über 7,5 t auf A12 und A13 am 3. April (10‑15 Uhr), 2. Juni (9‑24 Uhr) und 24. Dezember (10‑22 Uhr), wenn das Ziel Italien oder ein über Italien erreichbares Land ist.
- Verbot an allen Samstagen vom 3. Juli bis 28. August 2010 von 9‑15 Uhr auf A12 und A13, wenn das Ziel Italien ist; zusätzlich am 2. April von 0‑22 Uhr für Ziele in Deutschland.
- Verbot an allen Samstagen vom 3. Juli bis 28. August 2010 von 8‑15 Uhr auf den Bundesstraßen B178 (Lofer‑Wörgl), B320 (ab km 4,500), B177 (gesamter Verlauf), B179 (Nassereith‑Biberwier) und B181 (gesamter Verlauf).
- Verbot an allen Samstagen vom 3. Juli bis 28. August 2010 von 8‑15 Uhr auf der Ost‑Autobahn A4 von Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf, ausgenommen Ziel‑ und Quellverkehr aus bestimmten Bezirken im Osten.
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