Zusammenfassung
Die Erwerbs‑ und Wohnungsstatistikverordnung 2010 verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich, vierteljährlich umfassende Statistiken zu Arbeit und Wohnen zu erheben, zu veröffentlichen und dafür jährlich 1,425 Mio. € vom Staat zu erhalten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/13/2010XXIV
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2010
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss vierteljährlich Erwerbs‑ und Wohnungsstatistiken erheben und veröffentlichen.
- Die Erhebung erfolgt über verschiedene Verwaltungsdatenquellen (Sozialversicherung, AMS, Krankenkasse usw.) und nutzt verschlüsselte Personenkennzeichen (bPK).
- Alle volljährigen Personen in befragten Privathaushalten sind zur Auskunft verpflichtet und müssen die Formulare innerhalb von drei Wochen zurücksenden.
- Die Hauptergebnisse werden innerhalb von neun Monaten nach Quartalsende veröffentlicht; für Lohn‑ und Gehaltsdaten gilt eine Frist von 21 Monaten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.