<!--[0-->Förderungen und Marktordnungsmaßnahmen im österreichischen Weinbau (2010)<!--]-->
Förderungen und Marktordnungsmaßnahmen im österreichischen Weinbau (2010)
Verordnung vom 13.04.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Förderungen für Rodung, Absatz, Umstellung und Investitionen im österreichischen Weinbau fest und definiert die zuständigen Behörden sowie Antrags- und Meldeverfahren.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/13/2010XXIV
Umwelt
Finanzwesen
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Rodungsprämie kann von Auspflanzberechtigten beantragt werden; der Antrag muss ein Formblatt enthalten und bei der zuständigen Katasterstelle eingereicht werden.
  • Für die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten können Winzer Programme einreichen, die Maßnahmen wie Medienkampagnen oder Messebeteiligungen enthalten; die Förderfähigkeit ist im Anhang I aufgelistet.
  • Umstrukturierung und Umstellung von Weinbergen erfordern einen detaillierten Umstellungsplan, der von der Katasterstelle geprüft und an das BMLFUW weitergeleitet wird; die Arbeiten müssen innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen sein.
  • Investitionsförderungen stehen Betrieben offen, die in den Bereichen Kläranlagen, Gelägeraufbereitung oder Abfülltechnik investieren; die Beihilfe beträgt 40 % der förderbaren Kosten, mindestens jedoch 3.000 €.
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.