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Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung (Verordnung 114/2010)
Verordnung vom 15.04.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Bauarbeiter für die Woche der Winterfeiertage einen Lohnzuschlag erhalten, der das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns beträgt. Der Zuschlag gilt von April bis November 2010 und trat am 1. April 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/15/2010XXIV
Arbeitsrecht
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf das Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetz (BUAG) als Rechtsgrundlage.
  • Der Zuschlag beträgt das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
  • Für eine Anwartschaftswoche wird das 1,2‑fache des um 20 % erhöhten Stundenlohns ausgezahlt.
  • Die Verordnung trat am 1. April 2010 in Kraft und gilt für die Zeiträume April bis November 2010.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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