Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt zwei Kollektivverträge im grafischen Gewerbe zur Satzung, sodass sie in ganz Österreich verbindlich gelten. Sie gilt für alle Unternehmen der grafischen Produktion (außer Schreib‑ und Übersetzungsbüros) und tritt am 1. April 2010 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz4/21/2010XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt kann Kollektivverträge durch Erklärung zur Satzung auch außerhalb ihres ursprünglichen räumlichen, fachlichen und persönlichen Wirkungsbereichs rechtsverbindlich machen.
- Geltungsbereich: alle Sparten der grafischen Produktion (Druck und Druckformenerzeugung) – außer Schreib‑ und Übersetzungsbüros – im gesamten Staatsgebiet.
- Persönlicher Geltungsbereich umfasst alle Arbeitgeber, die grafische Erzeugnisse herstellen, sowie deren Arbeiter*innen, Lehrlinge und Angestellte, sofern sie nicht bereits durch einen anderen Kollektivvertrag erfasst sind.
- Die Satzung erklärt die Kollektivverträge KV 160/2010 (Ergänzung zur Zusatzvereinbarung 2010) und KV 161/2010 (Lohn‑ und Gehaltstabellen) zur Satzung.
Dokumente (PDFs)
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