Aktualisierung der Kundmachung zu Suchtberatungs‑ und Behandlungseinrichtungen
Verordnung vom 22.04.2010Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Gesundheit aktualisiert die Kundmachung über Einrichtungen mit Betreuungsangeboten für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch und ergänzt neue ambulante sowie stationäre Angebote im Burgenland und in Wien.Bundesministerium für Gesundheit4/22/2010XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Kundmachung wird auf Basis von § 15 Abs. 1 SMG geändert.
- Neue ambulante Einrichtungen im Burgenland (Eisenstadt, Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Neusiedl/See, Oberwart, Oberpullendorf) werden in die Liste aufgenommen.
- Mehrere ambulante und stationäre Einrichtungen in Wien (z. B. Universitätsklinik für Psychiatrie – Drogenambulanz, B.A.S.I.S., Grüner Kreis, Kolping Österreich, Kriseninterventionszentrum, P.A.S.S., Sucht‑ und Drogenkoordination, Verein Dialog, Verein Wiener Sozialprojekte) werden in die Liste aufgenommen.
- Die Ergänzungen betreffen sowohl ambulante als auch stationäre Betreuungsangebote, wodurch das Versorgungsnetz für Suchtkranke erweitert wird.
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