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Aufhebung der Mindestpreisregelungsverordnung für Tabakerzeugnisse
Verordnung vom 04.05.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die Mindestpreisregelungsverordnung für Tabakerzeugnisse auf und beendet damit die gesetzlich festgelegte Preisuntergrenze. Sie basiert auf § 2 Abs. 4 des Tabakgesetzes und wurde im Einvernehmen mit dem Finanzminister erlassen.
Bundesministerium für Gesundheit5/4/2010XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Aufhebung beruht auf § 2 Abs. 4 des Tabakgesetzes, das die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme liefert.
  • Die bisherige Verordnung zur Festsetzung eines Mindestkleinverkaufspreises für Tabakerzeugnisse wird vollständig aufgehoben.
  • Die Entscheidung wurde im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen getroffen, sodass beide Ressorts die Maßnahme unterstützen.
  • Durch das Wegfallen der Preisbindung entfällt die Notwendigkeit einer behördlichen Überwachung und Kontrolle der Tabakpreise.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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