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Leistungs‑ und Förderungsstipendien‑Verordnung 2010
Verordnung vom 11.05.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt 9,5 Mio. € für Leistungs‑ und Förderungsstipendien im Jahr 2010 fest und verteilt das Geld nach Abschlüssen an Universitäten, Fachhochschulen und private Hochschulen.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung5/11/2010XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Für das Kalenderjahr 2010 stehen insgesamt 9 506 916,81 € an Budgetmitteln für Leistungs‑ und Förderungsstipendien bereit.
  • Die Mittel werden nach der Zahl der im Studienjahr 2008/2009 erreichten Abschlüsse an Universitäten, medizinische Universitäten, Fachhochschulen und privaten Hochschulen verteilt.
  • Für jede Institution ist ein konkreter Betrag festgelegt (z. B. Universität Wien 1 888 018,56 €).
  • Die Verordnung von 2009 über Leistungs‑ und Förderungsstipendien für das Studienjahr 2008/2009 wird aufgehoben.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
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