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Agrar‑Interventionsverordnung 2010 – Regeln für öffentliche Lagerhaltung
Verordnung vom 28.05.2010

Zusammenfassung

Die Agrar‑Interventionsverordnung 2010 regelt, wie die AMA öffentliche Interventionen für Getreide, Butter und Magermilchpulver durchführt. Sie legt zulässige Lagerorte, Mindestmengen, Angebotsverfahren, Qualitätsprüfungen, Transportkostenerstattung und Sanktionen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/28/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich für öffentliche Interventionen von Getreide, Butter und Magermilchpulver und legt die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) als verantwortliche Behörde fest.
  • Die AMA bestimmt, welche Lagerorte zugelassen werden; Betreiber müssen nach Art. 3 der EU‑Verordnung 1272/2009 die technischen Anforderungen erfüllen und erhalten ein Verzeichnis zugelassener Standorte.
  • Für Getreide muss jedes Angebot mindestens 100 t betragen; Angebote sind schriftlich, per Fax oder E‑Mail mit den von der AMA bereitgestellten Formularen einzureichen.
  • Vor der Einlagerung prüft der Lagerhalter (oder ein von der AMA beauftragter Prüfer) die Beschaffenheit des Getreides, nimmt Proben nach Anhang I und erstellt ein Kontraktmuster; bei Qualitätsabweichungen können weitere Prüfungen angeordnet werden.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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