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120. Änderung der Arzneitaxe – neue Preislisten für Arzneimittel (2010)
Verordnung vom 08.06.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 160/2010 aktualisiert die österreichische Arzneitaxe: Sie korrigiert einen Verweis in § 11 Abs. 37, fügt einen neuen Absatz 38 ein, der das Inkrafttreten einer überarbeiteten Preisliste (Anlage B) am 1. Juli 2010 festlegt, und legt neue Cent‑Preise für zahlreiche Arzneimittel fest.
Bundesministerium für Gesundheit6/8/2010XXIV
Apotheke
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Text im § 11 Abs. 37 wird korrigiert, indem das alte Aktenzeichen „457/2009“ durch das aktuelle „467/2009“ ersetzt wird.
  • Ein neuer Absatz 38 wird eingefügt, der festlegt, dass die überarbeitete Anlage B mit den neuen Preisansätzen am 1. Juli 2010 in Kraft tritt.
  • In Anlage B werden für rund 150 Arzneimittel neue Preisansätze (Cent pro Gramm bzw. Milliliter) festgelegt, z. B. Aluminium‑Kaliumsulfat (10 g) kostet 14 Cent.
  • Die Verordnung stützt sich auf § 7 des Apothekengesetzes, das die rechtliche Grundlage für Änderungen an der Arzneitaxe bildet.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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