Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine Meldungspflicht für alle nicht‑interventionellen Studien in Österreich ein, die über ein zentrales Register erfasst und teilweise öffentlich zugänglich gemacht werden.Bundesministerium für Gesundheit6/17/2010XXIV
Ethik
Forschung
Gesundheit
Datenschutz
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle in Österreich durchgeführten nicht‑interventionellen Studien.
- Ein zentrales elektronisches Register wird vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen geführt und stellt der Öffentlichkeit wichtige Studiendaten online zur Verfügung.
- Jede nicht‑interventionelle Studie muss vor Beginn vom Verantwortlichen elektronisch gemeldet werden und dabei detaillierte Informationen zu Studientitel, Zeitraum, beteiligten Ärzt*innen, geplanten Patient*innen und ggf. einer Ethikkommissions‑Stellungnahme enthalten.
- Studien dürfen erst nach einer positiven Stellungnahme der Ethikkommission beginnen; fehlt diese, ist ein Start nach 21 Tagen möglich, sofern das Bundesamt keine Bedenken äußert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.