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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten (2010)
Verordnung vom 13.07.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Tätigkeiten fest, definiert unterschiedliche Stundensätze für qualifizierte und nicht qualifizierte Arbeiten, sieht einen 10‑prozentigen Zuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse vor und trat am 1. Mai 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikeln.
  • Qualifizierte Arbeiten werden mit einem Stundenlohn von 6,97 € vergütet, nicht qualifizierte Arbeiten mit 5,95 €.
  • Auf die berechneten Stückentgelte erhalten Heimarbeiter einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 %.
  • Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, also 8 % des Lohns.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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