Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln fest, definiert Arbeitszeiten, Löhne und Zuschläge und gilt ab dem 1. Mai 2010 im gesamten Bundesgebiet.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.05.2010
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und ausschließlich für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag abgedeckt ist.
- Für jede Bürsten‑ bzw. Pinselart werden konkrete Arbeitszeiten (in Minuten für 1 000 Stück) festgelegt, zum Beispiel 161 Minuten für Glanzbürsten über 3 mm Bohrung.
- Alle Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 6,82 € berechnet; Betriebe der holzverarbeitenden Industrie erhalten nach ihrem Kollektivvertrag einen höheren Satz von 8,55 €.
- Auf die Stückentgelte erhalten Heimarbeiter einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %; wer eigenes Werkzeug bereitstellt, bekommt einen höheren Zuschlag von 20 %.
Dokumente (PDFs)
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