<!--[0-->Qualifikationsmaßnahmen für Personal an KFZ‑Klimaanlagen<!--]-->
Qualifikationsmaßnahmen für Personal an KFZ‑Klimaanlagen
Verordnung vom 15.07.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Qualifikation von Personen, die an KFZ‑Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten, indem sie einheitliche Ausbildungsstandards, Bescheinigungsstellen und Dokumentationspflichten festlegt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2010XXIV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Zweck der Verordnung ist, das Verfahren zur Erlangung einer Ausbildungsbescheinigung für Personen festzulegen, die an KFZ‑Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten.
  • Die Qualifikationsanforderungen umfassen theoretische (T) und praktische (P) Kenntnisse, die im Anhang der Verordnung detailliert aufgelistet sind.
  • Als Bescheinigungsstellen fungieren die Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker, die Bundesinnung der Karosseriebautechniker, der Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs und die Bundesinnung der Schlosser, Landmaschinentechniker und Schmiede.
  • Die Ausbildungsbescheinigung muss Name der Bescheinigungsstelle, vollständigen Namen und Geburtsdatum des Inhabers, eine fortlaufende Nummer, die befugten Tätigkeiten sowie Ausstellungsdatum und Unterschrift enthalten.
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.