Qualifizierungs‑ und Zertifizierungsmaßnahmen für Personal an Hochspannungsschaltanlagen
Verordnung vom 15.07.2010Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Prüfungen und Zertifizierungen für Personen nötig sind, die an Hochspannungsschaltanlagen arbeiten, um Emissionen fluorierter Treibhausgase zu vermeiden. Sie bestimmt, welche Unternehmen als Prüfstelle oder Zertifizierungsstelle fungieren dürfen und regelt die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2010XXIV
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Zweck der Verordnung: Festlegung einheitlicher Prüf- und Zertifizierungsverfahren für Personal, das an Hochspannungsschaltanlagen arbeitet, um Emissionen fluorierter Treibhausgase zu verhindern.
- Aufgaben der Prüfstelle: Durchführung theoretischer und praktischer Prüfungen, Feststellung der Qualifikationsanforderungen, Dokumentation von Ort, Datum, Prüfer, Prüfling und Ergebnis; Aufbewahrung der Unterlagen für mindestens fünf Jahre.
- Aufgaben der Zertifizierungsstelle: Ausstellung des Zertifikats mit Name, Ausstellungsnummer, ggf. Ablaufdatum und zulässigen Tätigkeiten; Führung von Aufzeichnungen über zertifizierte Personen nach Art. 5 der EU‑Verordnung 305/2008.
- Inkrafttreten: Die Verordnung wird mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung (15. Juli 2010) wirksam; die in ihr genannten Personenbezeichnungen gelten als geschlechtsneutral.
Dokumente (PDFs)
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