Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Bluetongue‑Überwachung, indem sie Sentineltiere definiert, deren Kennzeichnung und monatliche Probenahme vorschreibt und ein neues Prüfprogramm für Rinder, Schafe und ggf. Ziegen festlegt.Bundesministerium für Gesundheit1/20/2010XXIV
Gesundheit
Tierschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Sentineltiere sind Anzeigetiere, die zu Beginn ihrer Nutzung nachweislich frei von Bluetongue‑Antigenen und -Antikörpern sind und monatlich probiert werden.
- Der Bundesminister für Gesundheit legt ein Überwachungsprogramm fest, das Rinder und Schafe stichprobenartig untersucht; bei Bedarf können Ziegen und weitere empfängliche Arten eingeschlossen werden.
- Der Einsatzplan für Sentineltiere legt die erforderliche Anzahl pro Verwaltungseinheit fest und verlangt eine Kennzeichnung zusätzlich zur Ohrmarkennummer; bei fehlender Probenmenge dürfen andere Tiere, die mindestens 14 Tage in der Einheit gehalten wurden, herangezogen werden.
- Amtliche Tierärzte entnehmen Blutproben von empfänglichen Tieren nach dem Stichprobenplan und senden diese an das nationale Referenzlabor zur Untersuchung auf Antigen bzw. Antikörper.
Dokumente (PDFs)
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