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Änderung der Rezeptpflichtverordnung – Erweiterung und Anpassung von Arzneimittellisten
Verordnung vom 19.07.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 erweitert die Liste verschreibungspflichtiger Medikamente um neue Wirkstoffe, ändert Klassifizierungen bestehender Präparate, führt eine Ausnahme für R 97 bei Refluxsymptomen ein und ergänzt die veterinärmedizinische Liste.
Bundesministerium für Gesundheit7/19/2010XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 19.07.2010
  • Die Liste der humanen Arzneimittel (Anlage A, Teil 2) wird um zahlreiche neue Wirkstoffe erweitert, die jeweils mit einer Erstattungskennzeichnung (NR, RP, RPF) versehen werden.
  • Einige bereits gelistete Medikamente erhalten eine geänderte Kennzeichnung; ein Präparat (TYLOXAPOL) wird vollständig aus der Liste gestrichen.
  • Für das Produkt R 97 wird eine Ausnahme eingeführt, die dessen kurzzeitige Anwendung bei Refluxsymptomen bis zu 20 mg pro Tag erlaubt.
  • Die Liste der veterinärmedizinischen Produkte (Anlage B) wird um drei neue Substanzen (MASITINIB, PEFORELIN, ROBENACOXIB) ergänzt.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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