Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Unternehmen bestandsspezifische Impfstoffe für Tiere herstellen dürfen und definiert umfangreiche Qualitäts‑, Hygiene‑ und Dokumentationsvorgaben.Bundesministerium für Gesundheit7/26/2010XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Betriebe, die bestandsspezifische Impfstoffe herstellen, kontrollieren oder in Verkehr bringen.
- Betriebe müssen ausreichend fachkundiges Personal, ein klares Organisationsschema und detaillierte Arbeitsplatzbeschreibungen vorweisen.
- Jeder Betrieb muss einen qualifizierten Herstellungsleiter ernennen, der über ein abgeschlossenes Studium in Veterinär‑ oder verwandten Wissenschaften und mindestens zweijährige Erfahrung verfügt.
- Die Betriebsräume und die gesamte Ausrüstung müssen den Stand der Wissenschaft erfüllen, hygienisch sein und regelmäßig gewartet werden.
Dokumente (PDFs)
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