Verordnung über nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe
Verordnung vom 29.07.2010Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche landwirtschaftlichen Produkte für nachhaltige Biokraftstoffe zulässig sind, definiert strenge Nachhaltigkeitskriterien und verlangt von Unternehmen eine Registrierung sowie lückenlose Dokumentation bei der Agrarmarkt Austria.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/29/2010XXIV
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe (z. B. Pflanzenprodukte, Ernterückstände, Pflanzenöle) für die Herstellung nachhaltiger Biokraftstoffe zulässig sind.
- Nachhaltigkeitskriterien verlangen, dass die Ausgangsstoffe von Flächen stammen, die nach EU‑Direktzahlungsregeln bewirtschaftet wurden und nicht unter Naturschutz stehen, es sei denn, die Nutzung ist ausdrücklich erlaubt.
- Unternehmer müssen Aufzeichnungen über Herkunft und Menge führen, diese drei Jahre aufbewahren und bei Kontrollen vorlegen; ein Massbilanzsystem und getrennte Warenkonten sind Pflicht.
- Unternehmer müssen sich bei der Agrarmarkt Austria registrieren; die Behörde prüft die Nachweise und führt ein öffentliches Verzeichnis von registrierten Unternehmen und anerkannten Kontrollstellen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.