Änderung der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – Ergänzung von Seilbahn‑ und Umweltverfahren sowie Einführung von Nachweispflichten bei Konzessionsverlängerungen
Verordnung vom 30.07.2010Zusammenfassung
Die Verordnung 251/2010 ergänzt die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr um neue Regelungen für Seilbahnen und Umweltprüfungen sowie einen neuen § 9, der bei Konzessionsverlängerungen den Nachweis des Arbeitnehmerschutzes verlangt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/30/2010XXIV
Umwelt
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ergänzung des Inhaltsverzeichnisses um Teil 3 (Seilbahnrechtliches Verfahren) und Teil 4 (Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren).
- Einführung eines neuen § 9 "Konzessionsverlängerung", der den Nachweis der Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bei Konzessionsverlängerungen verlangt.
- Festlegung detaillierter Nachweispflichten, darunter Prüfung von Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzdokumenten sowie Einhaltung aller einschlägigen Arbeitnehmerschutzgesetze.
- Umbenennung der bisherigen §§ 9 und 10 zu § 10 und § 11, um die neue Struktur des Inhaltsverzeichnisses widerzuspiegeln.
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