Zusammenfassung
Die 2010 erlassene Verordnung ändert den Titel der Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung und schafft Ausnahmen für Einzelhandelsbetriebe, die Eier oder Ei‑Produkte herstellen bzw. verarbeiten, sofern sie ein Erhitzungsverfahren anwenden, das pathogene Keime abtötet.Bundesministerium für Gesundheit8/9/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wurde geändert zu „Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Lebensmittelhygieneanforderungen an Einzelhandelsbetriebe“.
- Einzelhandelsbetriebe, die im eigenen Betrieb Eier, Flüssigeier oder Mischungen daraus herstellen und diese Produkte unmittelbar an Endverbraucher abgeben, sind von bestimmten Hygiene‑Vorgaben ausgenommen.
- Betriebe, die Eier zusammen mit pflanzlichen Erzeugnissen zu Lebensmitteln verarbeiten, müssen diese vor dem Inverkehrbringen einem Erhitzungsverfahren unterziehen, das sicherstellt, dass alle pathogenen Keime abgetötet werden.
- Einzelhandelsbetriebe, die Eier von eigenem Farmgeflügel in der Schale erhitzen, sind ebenfalls von den allgemeinen Vorgaben befreit, sofern das Erhitzungsverfahren die Abtötung pathogener Keime gewährleistet.
Dokumente (PDFs)
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