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Veterinär‑Arzneispezialitäten‑Anwendungsverordnung 2010
Verordnung vom 13.08.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wann und wie Veterinär‑Arzneimittel an Tierhalter abgegeben werden dürfen, definiert Freigabekriterien und legt die Dokumentationspflichten fest.
Bundesministerium für Gesundheit8/13/2010XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Tierarzt darf den Tierhalter nur dann in die Anwendung von Veterinär‑Arzneimitteln einbinden, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
  • Veterinär‑Arzneimittel können nur freigegeben werden, wenn sie in der EU‑Tabelle gelistet, in Österreich zugelassen und nicht durch tierseuchenrechtliche Bedenken verboten sind.
  • Die Freigabe wird durch Kundmachung in den AVN veröffentlicht und tritt am ersten Tag des Folgemonats in Kraft.
  • Tierärzte dürfen freigegebene Arzneimittel im Rahmen einer Behandlung an den Tierhalter abgeben, jedoch nur in der für die Therapie notwendigen Menge (maximal Monatsbedarf).
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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