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Änderung der Suchtgiftverordnung 2010 – Aufnahme von Levo‑Methadon und 4‑Methyl‑Methcathinon
Verordnung vom 20.08.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 20. August 2010 ergänzt die Suchtgiftverordnung um zwei neue Substanzen: Levo‑(R‑)Methadon (Polamidon) und 4‑Methyl‑Methcathinon.
Bundesministerium für Gesundheit8/20/2010XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 20.08.2010
  • Die Verordnung basiert auf § 2 Abs. 3 des Suchtmittelgesetzes.
  • Im Anhang I.1.b. wird zwischen Levophenacylmorphan und Levorphanol die neue Zeile „Levo‑(R‑)Methadon (Polamidon)“ eingefügt.
  • Im Anhang V.2 wird zwischen den Einträgen „MDE“ und „4‑MTA“ die Zeile „4‑Methyl‑Methcathinon“ ergänzt.
  • Die Änderungen treten mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 20. August 2010 in Kraft.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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