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Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests
Verordnung vom 31.08.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung führt einen elektronisch überwachten Hausarrest ein. Betroffene tragen einen Sender, ihre Unterkunft wird mit einer Basisstation ausgestattet und ein Aufsichtsprofil legt Aufenthaltszeiten fest. Die Kosten betragen 22 € pro Tag.
Bundesministerium für Justiz8/31/2010XXIV
Strafrecht
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Ein elektronisch überwachter Hausarrest wird eingeführt. Die betroffene Person muss einen Sender am Körper tragen und die Unterkunft muss mit einer Basisstation ausgestattet sein, die das An‑ und Abwesenheitsverhalten registriert.
  • Sender und Basisstation müssen manipulationssicher sein; das System wird automatisiert überwacht und protokolliert, wobei alle Daten an eine zentrale Überwachungsstelle übermittelt werden.
  • Das Aufsichtsprofil definiert detaillierte Vorgaben für Unterkunft, Arbeitszeit (max. 38,5 Stunden/Woche), medizinische/therapeutische Termine und weitere Verhaltenspflichten.
  • Für jeden angefangenen Kalendertag, an dem der Hausarrest vollzogen wird, wird ein Pauschalbetrag von 22 € berechnet. Der Betrag wird per Lastschrift eingezogen, sofern die betroffene Person eine entsprechende Ermächtigung erteilt.
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.

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