Zusammenfassung
Die Verordnung führt einen elektronisch überwachten Hausarrest ein. Betroffene tragen einen Sender, ihre Unterkunft wird mit einer Basisstation ausgestattet und ein Aufsichtsprofil legt Aufenthaltszeiten fest. Die Kosten betragen 22 € pro Tag.Bundesministerium für Justiz8/31/2010XXIV
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Ein elektronisch überwachter Hausarrest wird eingeführt. Die betroffene Person muss einen Sender am Körper tragen und die Unterkunft muss mit einer Basisstation ausgestattet sein, die das An‑ und Abwesenheitsverhalten registriert.
- Sender und Basisstation müssen manipulationssicher sein; das System wird automatisiert überwacht und protokolliert, wobei alle Daten an eine zentrale Überwachungsstelle übermittelt werden.
- Das Aufsichtsprofil definiert detaillierte Vorgaben für Unterkunft, Arbeitszeit (max. 38,5 Stunden/Woche), medizinische/therapeutische Termine und weitere Verhaltenspflichten.
- Für jeden angefangenen Kalendertag, an dem der Hausarrest vollzogen wird, wird ein Pauschalbetrag von 22 € berechnet. Der Betrag wird per Lastschrift eingezogen, sofern die betroffene Person eine entsprechende Ermächtigung erteilt.
Dokumente (PDFs)
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