Vermarktungsnormen‑Kontrollverordnung 2010 – Regelungen für Ein‑ und Ausfuhrkontrollen landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Verordnung vom 31.08.2010Zusammenfassung
Die 2010 erlassene Vermarktungsnormen‑Kontrollverordnung regelt, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse im In- und Export kontrolliert werden, legt Pflichten für Meldungen und Prüfungen fest und definiert Gebühren für Kontrollen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/31/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert ihren Geltungsbereich: Sie regelt die Kontrollen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Vermarktungsnormengesetz festgelegt sind.
- Kontrollorgane erhalten eine Ausweisurkunde mit Foto, Name, Dienstsitz, Wirkungsbereich und einer Bestätigung des Gelöbnisses.
- Import‑ und Exportwaren, die kontrollpflichtig sind, müssen am Zollamt gemeldet werden; die Meldung muss rechtzeitig erfolgen, damit die Kontrolle ohne Verzögerungen starten kann.
- Bei Kontrollen prüft das Organ die äußere Aufmachung, Kennzeichnung und den Inhalt der Waren; es nimmt repräsentative Stichproben und bewertet Qualität, Größe, Frische usw.
Dokumente (PDFs)
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