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Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2010
Verordnung vom 01.09.2010

Zusammenfassung

Die Schulmilch‑Höchstpreis‑Verordnung 2010 legt für das Schuljahr 2010/2011 maximale Preise für verschiedene Milch‑ und Milcherzeugnisse fest, definiert Zuschläge für Bio‑Produkte und Abschläge für ESL‑ bzw. UHT‑Milch.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/1/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.08.2010 Außer Kraft ab 31.07.2011
  • Die Verordnung legt für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis zum 31. Juli 2011 Höchstpreise für diverse Milch‑ und Milcherzeugnisse fest, die an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden.
  • Für Bio‑Milchprodukte wird ein Aufschlag von 0,12 €/L (Kategorie Ia) bzw. 0,20 €/L oder kg (andere Kategorien) zum festgesetzten Höchstpreis hinzugefügt; fermentierte Früchte‑Milcherzeugnisse erhalten ebenfalls Zuschläge.
  • Für ESL‑ und UHT‑Milchprodukte wird der Höchstpreis reduziert (z. B. –0,08 €/L für ESL‑Kategorie Ia, –0,28 €/L für UHT‑Kategorie Ib).
  • Die Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft, endet am 31. Juli 2011 und gilt weiterhin für alle Lieferungen, die innerhalb dieses Zeitraums erfolgt sind.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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