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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen (September 2010)
Verordnung vom 06.09.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2010 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und -bedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/6/2010XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Schwerpunkte

  • Die in der Tabelle angegebenen Hundertsätze bestimmen, wie hoch die Kaufkraftausgleichszulage für jeden Dienstort im September 2010 ist.
  • Die Verordnung beruht auf den Bestimmungen des § 21b Abs. 2‑3 GeG, die dem Bundesminister die Befugnis geben, die Hundertsätze festzulegen.
  • Für Städte, bei denen ein Bindestrich („-“) steht, wird kein Hundertsatz festgelegt – dort erfolgt keine Kaufkraftausgleichszulage.
  • Die Regelung ist befristet und gilt ausschließlich für den Monat September 2010.
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Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
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