<!--[0-->Zulassung zum Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen<!--]-->
Zulassung zum Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen
Verordnung vom 07.09.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabschlüsse zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften berechtigen und gibt den Absolvent*innen dieser Programme das Recht auf Promotion.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung9/7/2010XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen der in der Verordnung genannten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht, ein Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften zu beginnen.
  • Die Verordnung listet 22 spezifische Masterprogramme (z. B. Internationales Wirtschaftsingenieurwesen, eHealth, Advanced Electronic Engineering) auf, die für das Doktoratsstudium zugelassen sind.
  • Die Regelung trat am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also am 2010‑09‑07.
Image of politician Karl Beatrix, Mag. Dr.

Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.