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Änderung der Fleischuntersuchungsverordnung 2006 (2010)
Verordnung vom 21.01.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 2010 aktualisiert die Fleischuntersuchungsverordnung 2006: Sie ersetzt alte Tierkennzeichnungs‑Verweise, begrenzt die tägliche Arbeitszeit von Untersuchungs­personal, führt verpflichtende elektronische Meldungen in ein EU‑Register ein und legt technische Sicherheitsanforderungen für Datenerfassungssysteme fest. Die neuen Regeln gelten ab 1. Jänner 2011.
Bundesministerium für Gesundheit1/21/2010XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ersetzt alte Verweise auf die Tierkennzeichnungs‑ und Registrierungsverordnung 2007 sowie die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 1998 durch die jeweils aktuelleren Fassungen von 2009 bzw. 2008.
  • Die tägliche Arbeitszeit von Personal, das Fleischuntersuchungen durchführt, wird auf maximal acht Stunden begrenzt.
  • Ergebnisse der Schlacht‑ und Fleischuntersuchungen müssen vom amtlichen Tierarzt in das EU‑Register (Verordnung Nr. 854/2004) eingetragen werden; die Landesbehörden dürfen dafür kompatible Datenerfassungssysteme von Betrieben nutzen oder bei Fehlen eigene Eingabestellen betreiben.
  • Die zu nutzenden Datenerfassungssysteme müssen mindestens sechs Sicherheitsanforderungen erfüllen: Passwort‑ bzw. Kartenzugang, Schutz vor Verfälschung und unbefugter Weitergabe, unveränderbare Software, gesicherte Schnittstellen, Kompatibilität mit dem EU‑Register und gesicherte Datenübertragungswege.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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