Zusammenfassung
Die Pflegehilfe‑Ausbildungsverordnung wird 2010 umfassend geändert: Verkürzte Ausbildungsabschnitte und Anlage 3 entfallen, Verweise auf weitere Bundesgesetze werden aktualisiert, Mutterschutz‑ und Karenzregelungen gelten auch für Lernende ohne Arbeitsverhältnis, und die EU‑Richtlinie 2005/36/EG wird als Referenz für das Ausbildungszeugnis eingeführt.Bundesministerium für Gesundheit9/13/2010XXIV
Bildung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Europäische Union
Schwerpunkte
In Kraft ab 13.09.2010
- Die Zeilen zu verkürzter Ausbildung für Stationsgehilfen und die zugehörige Anlage 3 wurden aus der Inhaltsübersicht entfernt.
- In § 1 wird festgelegt, dass die genannten Bundesgesetze (GuKG, Mutterschutzgesetz, Wehrgesetz, Zivildienstgesetz) in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind.
- Für Zeiträume, in denen das Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbote bzw. Karenz vorsieht, gelten die Regelungen auch, wenn die Lernende nicht in einem Dienstverhältnis steht.
- Der Ausdruck „den Bestimmungen der §§ 47 und 48“ wird durch „der Bestimmung des § 47“ ersetzt.
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