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Änderung der Bildungsdokumentationsverordnung (Verordnung 308/2010)
Verordnung vom 29.09.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 308/2010 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung: Sie streicht § 1 Abs. 2 und § 6 Abs. 4, passt Wortlaute in § 6 Abs. 3 an, fügt einen neuen Absatz zu § 24 hinzu und ändert zahlreiche Einträge in den Anhängen. Inkrafttreten am 1. September 2010.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/29/2010XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der bisherige § 1 Abs. 2 wird vollständig gestrichen.
  • In § 6 Abs. 3 wird die Formulierung von Semester‑ auf Halbjahresbezüge geändert, um eine einheitlichere Zeitbasis zu schaffen.
  • Der bisherige § 6 Abs. 4 wird gestrichen.
  • Ein neuer Absatz (§ 24 Abs. 3) wird eingefügt, der die Anwendung der geänderten Regelungen auf Schulen im Anwendungsbereich des SchUG‑B regelt.
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Schmied Claudia, Dr.

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