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Aufwandsentschädigung für Statistik Österreich im Schuljahr 2010/11
Verordnung vom 29.09.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 309/2010 legt eine einmalige Aufwandsentschädigung von 11 548 Euro für das Schuljahr 2010/2011 fest und bestimmt die Zahlungsmodalitäten sowie das Inkrafttreten der Änderungen am 29.09.2010.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/29/2010XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz legt fest, dass für das Schuljahr 2010/2011 ein Aufwand von 11 548 Euro an die Bundesanstalt Statistik Österreich gezahlt wird.
  • Die Zahlung wird in zwei Raten fällig – jeweils zur Hälfte am 01.09.2010 und am 01.07.2011.
  • Der Wortlaut von § 2 Abs. 1 wird präzisiert, sodass er eindeutig auf § 1 Abs. 1 verweist.
  • Die geänderte Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, also am 29.09.2010, in Kraft.
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Schmied Claudia, Dr.

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Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
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