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Änderung der PUStFV – Erweiterung und Anpassungen für Privatuniversitäten
Verordnung vom 06.10.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 319/2010 erweitert die Liste förderfähiger Privatuniversitäten, passt Studienzeiten für Diplom‑ und Masterstudien an, führt eine Rückzahlungsklausel bei unzureichenden Studiennachweisen ein und hebt alte Verordnungen zu zwei Privatuniversitäten zum 30. September 2010 auf.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung10/6/2010XXIV
Bildung
Finanzwesen
Studienförderung
Privatuniversitäten

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird um die Abkürzung „PUStFV“ ergänzt, damit die Regelung leichter referenziert werden kann.
  • In § 1 werden drei weitere Privatuniversitäten als förderfähig aufgenommen: Anton Bruckner Privatuniversität, Konservatorium Wien Privatuniversität und European Peace University.
  • In § 2 wird die zulässige Studienzeit für Diplomstudien um ein zusätzliches Semester verlängert und für Masterstudien auf fünf Trimestern (zwei Jahre) festgelegt.
  • § 4 Abs. 1 führt ein Rückzahlungskriterium ein: Erbringen Studierende nach den ersten beiden Semestern bzw. dem ersten Jahr weniger als die Hälfte der geforderten Nachweise, muss die erhaltene Studienbeihilfe zurückgezahlt werden.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
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