Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Weine aus dem Kamptal das Label „DAC Kamptal“ tragen dürfen und definiert detaillierte Kennzeichnungs‑ und Produktionsvorschriften.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/7/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Der Wein darf nur aus Trauben bestehen, die im Kamptal geerntet wurden.
- Nur die Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling (mit zulässigem Verschnitt) dürfen für DAC‑Weine verwendet werden.
- Der Alkoholgehalt muss 12,0 % bis 12,5 % vol. betragen; Ausnahmen dürfen bis zum 1. Dezember des Erntejahrs gemeldet werden.
- Ein Antrag auf die Prüfnummer kann erst ab dem 1. Jänner des Folgejahres gestellt werden; die vierte eingereichte Flasche muss mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Dokumente (PDFs)
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