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DAC‑Verordnung Traisental – Qualitäts- und Herkunftsregeln für Wein
Verordnung vom 07.10.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass nur Wein aus Trauben des Traisentals und ausschließlich aus den Sorten Grüner Veltliner oder Rheinriesling das Label „DAC Traisental“ tragen darf. Sie regelt strenge Etikettierungs‑, Verpackungs‑ und Alkoholgehaltsvorgaben sowie das Verfahren zur Erlangung einer staatlichen Prüfnummer.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/7/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Wein darf nur aus Trauben hergestellt werden, die im Weinbaugebiet Traisental geerntet wurden.
  • Erlaubt sind ausschließlich die Rebsorten Grüner Veltliner und Rheinriesling; ein kleiner, bezeichnungsunschädlicher Verschnitt ist zulässig.
  • Auf dem Etikett muss die Bezeichnung „DAC Traisental“ in einer Schriftgröße erscheinen, die höchstens halb so groß ist wie die für „Traisental“, und weitere Bezeichnungen wie Qualitätswein, Kabinett oder Spätlese dürfen nicht verwendet werden.
  • Der Wein darf nur in Glasflaschen abgegeben werden; Flaschen mit einem Inhalt von 1 l oder 2 l sind nicht zulässig.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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