Änderung der Fachkundeverordnung für Prüfstellen – Emissions‑ und EU‑Anpassungen
Verordnung vom 11.10.2010Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ändert die Anforderungen an die Fachkunde unabhängiger Prüfeinrichtungen, führt Emissionsgrenzen ein, erweitert die fachlichen Nachweise und aktualisiert zahlreiche Rechtsverweise.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/11/2010XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Einführung einer Emissionsgrenze von maximal 25 000 t CO₂ bzw. CO₂‑Äquivalente pro Jahr für Einrichtungen, die nicht als Verbrennungsanlagen gelten.
- Anpassung der Schwelle in § 2 Abs. 3 von „50 000 t CO₂“ auf „50 000 t CO₂ bzw. CO₂‑Äquivalente“.
- Ergänzung einer neuen Branchengruppe (Herstellung von Salpetersäure, Glyoxal, Glyoxylsäure oder Adipinsäure) mit speziellen N₂O‑Emissionsanforderungen.
- Erweiterung der Fachkundeverpflichtungen: Prüfer müssen Deutsch‑ und Englischkenntnisse, IT‑Kenntnisse sowie Grundzüge der Auditierung nachweisen.
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