Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2009 fest, wie die Beiträge der Pensionisten auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt werden.Bundesministerium für Gesundheit10/21/2010XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes.
- Für das Kalenderjahr 2009 wird ein fester Aufteilungsschlüssel festgelegt, der angibt, welcher Prozentsatz der Beiträge an jede Gebietskrankenkasse und Betriebskrankenkasse zu zahlen ist.
- Der Aufteilungsschlüssel bestimmt die Verteilung der Beiträge der Pensionisten und Pensionistinnen auf die jeweiligen Krankenkassen.
- Die festgelegten Prozentsätze gelten ausschließlich für das Jahr 2009; für jedes folgende Jahr muss ein neuer Schlüssel bestimmt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.