Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im November 2010
Verordnung vom 03.11.2010Zusammenfassung
Die Verordnung legt für November 2010 die Prozentsätze fest, nach denen Bundesbeamte im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten. Sie basiert auf dem Gehaltsgesetz und gilt für alle im Ausland tätigen Bundesbediensteten.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten11/3/2010XXIV
öffentlicher Dienst
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.11.2010
- Die Verordnung legt für jede im Dokument aufgeführte Stadt einen spezifischen Hundertsatz fest, der die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmt.
- Der festgelegte Hundertsatz gilt ausschließlich für den Monat November 2010.
- Für Städte ohne angegebenen Wert (gekennzeichnet mit „-“) wird keine Kaufkraftausgleichszulage gewährt.
- Die Regelung gilt für alle Bundesbeamten und Vertragsbediensteten, die im jeweiligen Auslandstandort tätig sind.
Dokumente (PDFs)
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