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Änderung der Universitäts‑Rechnungsabschluss‑Verordnung 2010
Verordnung vom 11.11.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 349/2010 ändert die Rechnungslegung der Universitäten: neue Gliederungen für Aktiva und Passiva, detailliertere Gewinn‑ und Verlustrechnung, Aktivierung immaterieller Rechte nach IAS 38 sowie ein verpflichtender Frühwarnbericht bei kritischen Finanzkennzahlen.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung11/11/2010XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer Gliederungsrahmen für die Aktiva wird eingeführt, der unter anderem Grundstücke, noch nicht abrechenbare Leistungen und Nutzungsrechte umfasst.
  • Die Passiva werden um Positionen für Eigenkapital, Rücklagen, Investitionszuschüsse und diverse Verbindlichkeiten erweitert.
  • Die Gewinn‑ und Verlustrechnung erhält neue Zeilen für Umsatzerlöse, nicht abrechenbare Leistungen, aktivierte Eigenleistungen und verschiedene betriebliche Erträge.
  • Das Universitätskapital kann durch Beschluss des Rektorats erhöht oder gesenkt werden; dabei gelten klare Regeln für die Umwandlung von Rücklagen und Bilanzverlusten.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung
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