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Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich
Verordnung vom 17.11.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Mindestlohn für Hausbetreuer/innen fest, definiert drei Lohn­gruppen und regelt zusätzliche Zuschläge, Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse sowie Pflichten der Arbeitgeber.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2010XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Hausbetreuer/innen, die Reinigungs‑, Wartungs‑, Aufsichts‑ oder Betreuungsaufgaben übernehmen und deren Arbeitgeber keiner kollektiven Interessenvertretung angehören.
  • Es gibt drei Lohn­gruppen: Gruppe 1 (8,43 €/Std.), Gruppe 2 (9,43 €/Std.) und Gruppe 3 (12,48 €/Std.). Für bestimmte Tätigkeiten wird ein Aufschlag von 7 % auf den jeweiligen Grundlohn gezahlt.
  • Jährlich erhalten die Beschäftigten einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils mindestens ein Zwölftel des Jahresgehalts; der Urlaubszuschuss wird spätestens im Juni ausgezahlt, die Weihnachtsremuneration bis zum 30. November.
  • Arbeitgeber müssen notwendiges Arbeitsmaterial, Schutzkleidung und bei Bedarf ein Mobiltelefon bereitstellen; Wegzeiten (außer dem täglichen Weg zur Arbeit) werden als Arbeitszeit bezahlt und die Fahrtkosten erstattet.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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