Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2011 einen detaillierten Mindestlohntarif für alle im Haushalt Beschäftigten in Vorarlberg fest, inklusive Lohnstufen nach Berufsjahren und Qualifikation sowie verschiedener Zuschläge und natürlicher Bezüge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2010XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt ausschließlich für das Bundesland Vorarlberg und betrifft alle Arbeitnehmer/innen, die im privaten Haushalt beschäftigt sind.
- Der Mindestlohntarif unterscheidet nach Qualifikationsstufen (a, b, c) und Berufsjahren (1‑5, ab 6, ab 11) und legt für jede Gruppe monatliche Bruttolöhne fest.
- Für Hausangestellte, die nicht in der Hausgemeinschaft wohnen, werden Stundenlöhne angegeben, ebenfalls gestaffelt nach Qualifikation und Berufsjahren.
- Arbeitnehmer/innen erhalten für Unterkunft und Verpflegung feste Tagesbeträge (18,47 € bzw. 16,21 €), die je nach Aufnahme in die Hausgemeinschaft variieren.
Dokumente (PDFs)
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