Zusammenfassung
Die Verordnung legt 2011 einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuer in Vorarlberg fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Freizeit‑ und Grünflächen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter und Haustechniker.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2010XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind, wenn ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Hausbetreuer eine monatliche Pauschale von 80,68 € bis zu vier Geschossen; jedes weitere Geschoss wird mit 5,02 € zusätzlich vergütet.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein Stundenlohn von 12,13 € zugrunde gelegt; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte. Für Hobbyräume, Spielplätze usw. wird ein niedrigerer Stundenlohn von 8,43 € verwendet.
- Für Grünflächen werden Pauschalen pro Quadratmeter für Reinigung (0,28 €), Bewässerung (0,28 €) und maschinelles Mähen (0,40 €) festgelegt; die Pflege von Bäumen und Sträuchern wird nach tatsächlicher Arbeitsleistung zu 9,52 €/Stunde berechnet.
Dokumente (PDFs)
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